Wer trägt die Verantwortung, wenn während der Arbeit an meinem Schmuckstück etwas passiert?

Glücklicherweise kommt es äusserst selten vor, dass während der Arbeit wie z.B. einer Reparatur oder Umänderung an Dritteigentum etwas unerwartetes passiert und ein Schmuckstück oder Edelstein beschädigt wird.

Die Arbeit an Kundenschmuck ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Dies ist auch der Grund, weshalb wir uns für die Begutachtung, Einschätzung der Machbarkeit und Beurteilung allfälliger Risiken für jedes Stück ausreichen Zeit nehmen möchten.

 

Mögliche Risiken:

Trotz aller Vorsicht und fachgerechter Handhabung können unerwartete Überraschungen jedoch nicht restlos ausgeschlossen werden.
Beispiele von möglichen Beschädigungen können sein:

  • Eine Goldlegierung kann sich während dem Löten unerwartet anders verhalten als dies üblich ist (wir können die genaue Zusammensetzung einer Legierung bei Fremd-Schmuck nicht genau einschätzen). So kann ein Stück an einer Stelle unerwartet schmelzen oder in mehrere Stücke zerfallen und die Wiederherstellung kann sehr aufwändig werden
  • Edelsteine können in der Vergangenheit behandelt worden sein oder innere Spannungen aufweisen, die von aussen nicht sichtbar sind und während dem Bearbeitungsprozess brechen, die Farbe verlieren oder ihr Aussehen verändern
  • Gewisse Arbeiten, wie das Fassen von Edelsteinen, geben wir an auswärtige Partner weiter. Auch hierfür arbeiten wir nur mit den besten Spezialisten zusammen, aber auch hier besteht ein kleines Restrisiko einer Beschädigung durch den beauftragten Partner oder Verlustes eines Stückes während des Transportes

Dies sind nur einige Beispiele von Risiken, die die Arbeit an Schmuckstücken und Dritteigentum beinhalten. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen die höchstmögliche Professionalität im Umgang mit Ihren Schätzen.

 

Das Risiko des Eigentümers

Sollte es jedoch trotz aller Sorgfalt dennoch einmal zu der unangenehmen Situation kommen, dass Ihr Schmuckstück während einer Reparatur- oder Umänderungsarbeit durch uns oder einen unserer beauftragten Partner beschädigt wird, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie als Eigentümer des Gegenstandes das Risiko für unvorhersehbare Schäden tragen, die trotz sorgfältiger Arbeit durch uns entstehen können. Ein Anspruch auf Ersatz oder Wiederherstellung unsererseits besteht in einem solchen Falle leider nicht.

Dies ist natürlich eine äusserst unangenehme Situation, die auch wir uns keinesfalls wünschen. Wir sind sehr bestrebt, auch in einem solch ärgerlichen Fall zusammen mit unseren Kunden die bestmögliche Lösung zu finden. Selbstverständlich sind wir auch sehr bemüht, wenn immer möglich eine Entschädigung über unsere Betriebshaftpflicht- oder Transport-Versicherung zu finden.